Prüf-Fristen

Fristen zur Überprüfung von Elektroanlagen


Wiederkehrende Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und ortsfester elektrischer Betriebsmittel:


Anlagen/Betriebsmittel Prüffrist   Art der Prüfung Prüfer
Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel alle 4 Jahre auf ordnungsge-
mäßen Zustand (VDE 0105 Teil 100)
Elektrofachkraft
Elektrische Anlagen und elektrische Betriebsmittel
in "Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art" (VDE 0100 Gruppe 700)
1 mal im Jahr auf ordnungsge-
mäßen Zustand (VDE 0105 Teil 100)
Elektrofachkraft
Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzein-richtungen in vorüber-gehend stationären Anlagen (z.B. Baustellen) 1 mal im Jahr auf Wirksamkeit
(Messung der Fehlerspannung und des Auslösestroms, Erdungswiderstand-messung)
Elektrofachkraft oder elektro-technisch unterwiesene Person bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte

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